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   BVerfG, 21.05.1968 - 1 BvR 610/60   

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https://dejure.org/1968,345
BVerfG, 21.05.1968 - 1 BvR 610/60 (https://dejure.org/1968,345)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.1968 - 1 BvR 610/60 (https://dejure.org/1968,345)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 1968 - 1 BvR 610/60 (https://dejure.org/1968,345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit mit GG - Gemeinnützige Privatkrankenanstalten - Krankenanstaltsvermögen - Gesetzliche Ermächtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des § 55 Absatz 2 der Zehnten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 327
  • DÖV 1969, 76
  • BStBl II 1968, 553
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 1 BvR 610/60
    Eine Kompensation scheidet daher schon deswegen aus, weil die möglichen Vorteile und Nachteile bei typischer Betrachtung nicht zusammentreffen (vgl. BVerfGE 12, 151 [168]; 15, 328 [333]).

    c) Die Nachteile der proportionalen Berechnungsmethode können auch durch den Gesichtspunkt der Praktikabilität nicht gerechtfertigt werden, dem im Steuerrecht im allgemeinen eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 13, 331 [341]; 21, 12 [27]), wenngleich er gerade in der Regelung des LAG weniger hervortritt (vgl. BVerfGE 12, 151 [171 f.]).

    Bezüglich der §§ 22, 38 LAG ist durch die erst nach der angefochtenen Entscheidung des BFH ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 151) klargestellt, daß die VA der Ehegatten nicht in jeder Hinsicht als Einheit behandelt werden darf.

  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 1 BvR 610/60
    Anders als diese Steuern wird die VA nicht für einen bestimmten Zeitraum veranlagt und erhoben, sondern sie ist eine einmalige Abgabe nach dem Vermögensstand vom Währungsstichtag; jedoch ist mit Rücksicht auf die Höhe der Belastung ein ungewöhnlich langer Tilgungszeitraum (1. April 1949 oder 1. April 1952 bis 31. März 1979) vorgesehen (vgl. BVerfGE 20, 230 [237]).

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll die VA grundsätzlich aus den laufenden Erträgen des belasteten Vermögens bezahlt werden (vgl. BVerfGE 20, 230 [237]); § 57 LAG bezweckt demgemäß, im öffentlichen Intersse eine Inanspruchnahme etwaiger Erträge des Krankenanstaltsvermögens oder gar der Vermögenssubstanz durch die Abgabe abzuwenden.

    Etwaige Komplizierungen im Falle des § 55c LAG müssen schon deswegen außer Betracht bleiben, weil diese Vorschrift erst nachträglich eingefügt worden ist, um die zum Teil nicht verfassungsgemäße Anwendung des § 29 Abs. 1 LAG durch die Finanzbehörden auszugleichen (vgl. BVerfGE 20, 230 [231 f., 236 f.]).

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 1 BvR 610/60
    b) Die beanstandeten Ungleichheiten sind auch keine unbeträchtlichen Nebenfolgen einer im übrigen unbedenklichen Regelung, die verfassungsrechtlich hingenommen werden könnten (vgl. BVerfGE 13, 331 [341] m. weit. Nachw.; 21, 12 [27 f.]).

    c) Die Nachteile der proportionalen Berechnungsmethode können auch durch den Gesichtspunkt der Praktikabilität nicht gerechtfertigt werden, dem im Steuerrecht im allgemeinen eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 13, 331 [341]; 21, 12 [27]), wenngleich er gerade in der Regelung des LAG weniger hervortritt (vgl. BVerfGE 12, 151 [171 f.]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 1 BvR 610/60
    b) Die beanstandeten Ungleichheiten sind auch keine unbeträchtlichen Nebenfolgen einer im übrigen unbedenklichen Regelung, die verfassungsrechtlich hingenommen werden könnten (vgl. BVerfGE 13, 331 [341] m. weit. Nachw.; 21, 12 [27 f.]).

    c) Die Nachteile der proportionalen Berechnungsmethode können auch durch den Gesichtspunkt der Praktikabilität nicht gerechtfertigt werden, dem im Steuerrecht im allgemeinen eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 13, 331 [341]; 21, 12 [27]), wenngleich er gerade in der Regelung des LAG weniger hervortritt (vgl. BVerfGE 12, 151 [171 f.]).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 1 BvR 610/60
    Ein solches Unterscheidungsmerkmal ist vielmehr systemfremd (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 9, 237 [243]).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 1 BvR 610/60
    Ein solches Unterscheidungsmerkmal ist vielmehr systemfremd (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 9, 237 [243]).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61

    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 1 BvR 610/60
    Eine Kompensation scheidet daher schon deswegen aus, weil die möglichen Vorteile und Nachteile bei typischer Betrachtung nicht zusammentreffen (vgl. BVerfGE 12, 151 [168]; 15, 328 [333]).
  • BFH, 18.03.1960 - III 125/58 S

    Ermittlung des bei Privatkrankenanstalten zu stundenden Teils des

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 1 BvR 610/60
    Der BFH hat zutreffend auf den inneren Zusammenhang zwischen der Anwendung des gewogenen Mittels und der angegriffenen Anrechnung der Soforthilfeabgabe hingewiesen und sich zur Begründung der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich auf sein Urteil vom 18. März 1960 (BStBl 1960 III S. 224) bezogen, wonach bei verschiedenartigem Vermögen vor der Ermittlung des nach § 57 LAG zu stundenden Betrages gemäß § 37 LAG zu verfahren ist.
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Abgesehen davon, dass ostdeutsche Krankenkassen nicht nur Vorteile wegen der unterschiedlich hohen Vergütungssätze haben, sondern auch speziellen Belastungen ausgesetzt sind (vgl. Jacobs u. a., Gutachten, S. 161 ff. m. w. N. zu ostspezifischen Sonderbelastungen wegen Morbiditätsunterschieden und geringeren Zuzahlungseinnahmen sowie zu Rücktransfers in den Westen), die als kompensatorische Effekte bei dem verfassungsrechtlich gebotenen Gesamtvergleich der Regelungswirkungen der §§ 266, 313a SGB V zwingend zu berücksichtigen wären (vgl. BVerfGE 23, 327 [343]; - 96, 1 [8 f.]), hat der Gesetzgeber den aktuell noch bestehenden Beitragsbedarfsunterschieden mit einer siebenjährigen Übergangsfrist bis zur vollständigen Rechtsangleichung Rechnung getragen.
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Es ist weiter zu beachten, ob sie für die Betroffenen Vorteile mit sich bringt, die die Nachteile zumindest teilweise kompensieren (vgl. BVerfGE 12, 151 [167 f.]; 15, 328 [333]; 23, 327 [343]).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 P R

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers über Aufteilung der Beitragslast gegen den

    Bei der zusätzlichen Belastung der versicherungspflichtig Beschäftigten im Freistaat Sachsen liegt eine Verletzung des Grundsatzes der "Belastungsgleichheit" bereits deshalb nicht vor, weil diese Beschäftigten - entgegen der im Gutachten vertretenen Meinung - kompensierende Vorteile genießen, die nur ihnen zukommen und woran der Bundesgesetzgeber (mittelbar) im Tatbestand des § 58 Abs. 3 SGB XI anknüpfen konnte (BVerfGE 15, 328, 333; 23, 327, 343; 28, 324, 358f).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R

    Aufteilung der Beitragslast in der sozialen Pflegeversicherung bei

    Bei der zusätzlichen Belastung der versicherungspflichtig Beschäftigten im Freistaat Sachsen liegt eine Verletzung des Grundsatzes der "Belastungsgleichheit" bereits deshalb nicht vor, weil diese Beschäftigten - entgegen der im Gutachten vertretenen Meinung - kompensierende Vorteile genießen, die nur ihnen zukommen und woran der Bundesgesetzgeber (mittelbar) im Tatbestand des § 58 Abs. 3 SGB XI anknüpfen konnte (BVerfGE 15, 328, 333; 23, 327, 343; 28, 324, 358f).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 8 N 1.96

    Gültigkeit einer Haushaltssatzung unter Beachtung der gemeindlichen

    Innerhalb ihres von gesetzlicher Zuweisung abhängigen überörtlichen Aufgabenbereichs ist jedoch den Kreisen - wie den Gemeinden - verfassungsrechtlich die Eigenverantwortlichkeit verbürgt (vgl. BVerfGE 21, 117 [BVerfG 17.01.1967 - 2 BvL 28/63]; 23, 353 [BVerfG 21.05.1968 - 1 BvR 610/60]; 83, 363 [BVerfG 07.02.1991 - 2 BvL 24/84]).
  • BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 40.81

    Verfassungsmäßigkeit der Krankenhausfinazierungsumlage in Rheinland-Pfalz

    Soweit entweder die Gemeinden eine Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft freiwillig übernommen haben oder ihnen eine solche Aufgabe als Pflichtselbstverwaltungsaufgabe übertragen worden ist, enthält die Selbstverwaltungsgarantie die Gewährleistung, daß die Gemeinden diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrnehmen und erfüllen können (vgl. BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51]; 6, 104 [BVerfG 23.01.1957 - 2 BvE 1/56]; 17, 172 [BVerfG 26.11.1963 - 1 BvR 59/60]; 21, 117 [BVerfG 17.01.1967 - 2 BvL 24/63]; 22, 180 ; 23, 353 [BVerfG 21.05.1968 - 1 BvR 610/60]; 26, 172 ; 38, 258 ; 50, 195 ).
  • BVerfG, 19.03.1974 - 1 BvR 416/68

    Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen voller und verminderter

    5) BStBl 1968 II S. 553.
  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 3.81

    Selbstverwaltung - Erftverbandsgesetz - Verfassungsmäßigkeit

    Darüber hinaus muß der Kernbereich der Selbstverwaltung unangetastet bleiben (vgl. BVerfGE 7, 358 [BVerfG 29.04.1958 - 2 BvL 25/56]; 17, 172 [BVerfG 26.11.1963 - 1 BvR 59/60]; 21, 117 [BVerfG 17.01.1967 - 2 BvL 24/63]; 22, 180 ; 23, 353 [BVerfG 21.05.1968 - 1 BvR 610/60]; 26, 172 ; 38, 258 ).
  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 181.89

    Kommunales Selbstverwaltungsrecht - Verwaltungsrat einer Sparkasse -

    Sie ist vielmehr Ausfluß einer organisatorischen Verselbständigung des Sparkassenwesens im Bereich kommunaler Daseinsvorsorge, die der Verfassungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG als historisch gewachsenes Leitbild vorgegeben ist (zur Bestimmung des Kernbereichs der Selbstverwaltung: BVerfGE 17, 172 [BVerfG 26.11.1963 - 2 BvL 12/62]; 22, 180 ; 23, 353 [BVerfG 21.05.1968 - 1 BvR 610/60]; zum Schutz des herkömmlich gesicherten Aufgabenbestands: BVerfGE 79, 127 ; vgl. ferner Senatsbeschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 7 B 108.88 - NVwZ-RR 1989, 377 [BVerwG 15.03.1989 - 7 B 108/88]).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1982 - 6 UF 147/81
    Nach dem Gleichheitssatz darf der Verordnungsgeber auch regelungsbedürftige ungleiche Tatbestände nicht in einer Weise gleichbehandeln, die bei einer wertenden Abwägung der Regelungsziele einerseits und der angestrebten Rechts- und Verwaltungsvereinfachung andererseits sachlich nicht mehr vertretbar ist (vgl. die Nachweise aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Morawietz (aaO S. 33 Fn. 79, insbesondere BVerfGE 23, 327, 345 f; 27, 220, 230; 35, 324, 341 f; 40, 65, 82).
  • BFH, 19.07.1972 - II B 11/72

    Verstoß gegen Gleichheitssatz - Subjektives Verhalten des Gesetzgebers -

  • BFH, 11.10.1968 - III R 67/68

    Beschluß über die Kosten eines Verfahrens

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